Abmeldung in Deutschland
Nach dem Meldegesetz
sind alle Bürger verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden, wenn sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Auch um in Deutschland keine Steuern und Sozialabgaben mehr bezahlen zu müssen, sollte eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt gemacht werden. In Deutschland kann kein Zweitwohnsitz angemeldet werden, wenn sich der erste Wohnsitz nicht in Deutschland befindet. Sie benötigen für Ihren Auslandsaufenthalt ohne Wohnsitz in Deutschland einen gültigen Reisepass. Die Ausstellung kostet um die 60€, vor Vollendung des 24. Lebensjahres nur ungefähr 40€. Wenn der Reisepass im neuen Heimatland verloren geht, kann über die deutsche Botschaft des Landes ein neuer Reisepass beantragt werden. Sollte Ihr letzter Pass in Deutschland ausgestellt worden sein bzw. als Wohnsitz ein Wohnort
in Deutschland eingetragen sein, benötigen die Mitarbeiter der Botschaft die Abmeldebescheinigung von Ihrer letzten Meldebehörde.