Ratgeber Geldnot
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Zahlungsunfähigkeit

Ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ihre monatlichen Ausgaben höher als die Einnahmen sind, haben Sie ohne eine wesentliche Erhöhung ihres Einkommens keine Chance mehr auf eine Tilgung ihrer Schulden. Wenn Sie in diesem Fall keine Immobilien, Fahrzeuge oder andere wertvolle Gegenstände besitzen, die sie verkaufen können, haben Sie nach der Insolvenzordnung die Möglichkeit einer Verbraucherinsolvenz. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Ziel ist es, hoch verschuldeten Privatpersonen nach einer gewissen Zeit einen Neuanfang zu ermöglichen, indem der Schuldner nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensperiode und Abschluss des Insolvenzverfahrens von der Pflicht zur Tilgung der restlichen Schulden befreit wird. Diese Restschuldbefreiung ist frühestens sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Bis dahin muss der Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens sowie die Hälfte ihm zufallender Erbteile an einen Treuhänder abtreten, der das Geld dann gemäß den in einer Insolvenztabelle festgelegten Quote an die Gläubiger ausschüttet.

Eine Restschuldenbefreiung ist nur möglich, wenn der Schuldner keine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Insolvenzstraftat bekommen hat und er keine falschen Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um Leistungen und Kredite zu erhalten oder Zahlungen auszusetzen. Die Verschwendung von Vermögen und somit unnötig gemachte Schulden, eine Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie Erhalt oder Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre sind ebenfalls Ablehnungsgründe.

Wenn Sie genaueres über die Verbraucherinsolvenz wissen möchten, lesen sie diesen Artikel auf www.bafoeg-aktuell.de

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