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Abgesehen von allen Menschen, die (irgend)einen Führerschein haben, dürfen in Deutschland und Österreich alle Menschen ein Mofa fahren, die mindestens 15 Jahre alt sind und eine gültige Mofa-Prüfungsbescheinigung besitzen. Das Mindestalter liegt in der Schweiz bei 14 Jahren. Die Prüfungsbescheinigung ist jedoch im rechtlichen Sinn weder ein Führerschein noch eine Fahrerlaunis.
Dieses Dokument kann überall in Fahrschulen erworben werden oder in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im 9. Schuljahr an vielen Haupt- und Realschulen.
Mofa Handreichungen für Prüfungsbescheinigung herunterladen (pdf)
Neben Theorie gibt es einige Übungsfahrten. Am Ende steht eine schriftliche Prüfung, bei der ein Testbogen mit 20 Fragen zu beantworten ist. Hat der Prüfling weniger als 8 Fehlerpunkte, erhält er die Bescheinigung. Es gibt keine praktische Prüfung wie beim "richtigen" Führerschein.
Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf sogar ohne diese Prüfung Mofa fahren und muss dann nur einen Personalausweiß bei sich tragen.

Weiterhin wird zum legalen Fahren eines Mofas ein Versicherungskennzeichen benötigt. Diese Kennzeichen kosten pro Jahr weniger als 100€ und bekommen jedes Jahr eine andere Farbe um ihre Gültigkeit leicht überprüfbar zu machen.

Mofakurs an einer Hauptschule
Versicherungskennzeichen von 2008